| Bürgersprechstunde |
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Mittwochs von 11.00 – 12.00 Uhr Nach vorheriger Terminsvereinbarung (Tel 069 170098-32 oder -33) können sich Bürgerinnen und Bürger bei Schwierigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt über die Möglichkeiten der Rechtsanwaltskammer, insbesondere den Gang und Verlauf eines beabsichtigten Beschwerde- oder Gebührenvermittlungsverfahrens informieren. Sie können Erkundigungen über die einzuhaltenden Berufspflichten einholen und sich die verschiedenen Vermittlungsmöglichkeiten erläutern lassen. Der Bürger erhält allerdings keinen Rechtsrat ! Einen Rechtsrat kann nur ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin erteilen. |