Beitragsordnung 2012
a) Der von jedem Mitglied zu zahlende Beitrag für das Geschäftsjahr 2012 beträgt 260,00 € und ist bis spätestens 30. April 2012 zu zahlen. Wird der Beitrag nicht bis zum 30. April 2012 gezahlt, wird eine Mahngebühr in Höhe von 5 % des fälligen Beitrages erhoben. Der anteilig zu entrichtende Jahresbeitrag beläuft sich auf 21,67 € pro Monat. Für Mitglieder, die erstmals beitragspflichtig werden, entfällt im laufenden Geschäftsjahr die Mahngebühr.
b)
Während des
Geschäftsjahres neu zugelassene oder ausscheidende Mitglieder entrichten den
Beitrag anteilig, und zwar die neu zugelassenen von dem 1. des auf die
Zulassung folgenden Monats an, die ausgeschiedenen bis zum Ende des Monats, in
dem die Löschung erfolgt.
c)
Der
Schatzmeister kann auf Antrag im Einzelfall aus Billigkeitsgründen den von der
Kammerversammlung beschlossenen Beitrag ganz oder teilweise stunden, ermäßigen
oder erlassen. Billigkeitsgründe liegen insbesondere vor, wenn sich aus den
Einkommensnachweisen des Antragstellers ergibt, dass er aufgrund seiner
gesamten Lebensumstände den Beitrag nicht oder nur teilweise aufbringen kann.
Der Antrag ist schriftlich an den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am
Main bis spätestens zum 30. September 2012 (Ausschlussfrist) zu stellen und zu begründen.
d) Für die Bearbeitung von Anträgen auf Gestattung von Fachanwaltsbezeichnungen sind mit Antragstellung 350,00 € als Verwaltungskostenbeitrag zu zahlen.
e) Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung eines Amtlichen Prüfsiegels der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und/oder des Fortbildungszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer sind mit Antragstellung 75,00 € als Verwaltungskostenbeitrag zu zahlen.
f) Die Rechtsanwaltskammer kann gemäß §§ 192 Abs. 1 BRAO, 39 EuRAG für Amtshandlungen Verwaltungsgebühren erheben. Die Höhe der Gebühren für den Zulassungsbereich und die Bestellung eines Vertreters werden wie folgt festgesetzt:
Zulassung eines Einzelmitgliedes 160,00 €,
Aufnahme nach Kammerwechsel 60,00 €,
Aufnahme bzw. Zulassung eines ausländischen Mitglieds 160,00 €,
Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft 500,00 €,
Bearbeitungsgebühr für eine Zweigstelle einer RA-Gesellschaft 250,00 €,
Bearbeitungsgebühr für eine Sitzverlegung einer RA-Gesellschaft 150,00 €
Rücknahme des Antrages auf Zulassung/Versagung durch RAK 30,00 €,
Rücknahme des Antrages auf Zulassung einer
RA-Gesellschaft/Versagung durch RAK 150,00 €,
Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters 25,00 €.
Die Gebühr ist mit Antragstellung fällig.
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Prof. Dr. Dr. Dr. Simon
Präsident