Elektronischer Rechtsverkehr - Signaturkarte
  • Signaturkarte

    Wie angekündigt, hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ab 31.01.2007 ihre Tätigkeit als Zertifizierungsdiensteanbieter eingestellt. Auch wenn wir unser eigenes Engagement in diesem Bereich reduzieren, erachten wir den elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr für unseren Berufsstand doch weiterhin für unerlässlich. In diesem Zusammenhang weisen wir nachstehend auf Anbieter hin, über die Sie künftig zertifizierte Signaturkarten erhalten können:

    - DATEV eG
    - Bundesnotarkammer
    - Deutsche Post Com GmbH
    - TC-TrustCenter AG
    - T-Systems TeleSec

    (Quelle: Homepage Hessisches Ministerium der Justiz)

    Die Rechtsanwaltskammer empfiehlt, den Antrag für eine Signaturkarte frühzeitig zu stellen.

    Seit dem 01.06.2007 ist die zertifizierte Signaturkarte für Berufsträger aus dem ZDA-Servicemodell unter www.datev.de/zdamodell bestellbar. Die jährliche Überlassungsvergütung der Karte (inkl. Verzeichnis- und Sperrdienst) beträgt 78 Euro (netto). Die Rechnungstellung erfolgt von DATEV an den Antragsteller. Sofern Sie für Ihre berufliche Ausübung eine qualifizierte Signaturkarte benötigen, können Sie diese unter https://oa.signtrust.de/rakfrankfurt beantragen. Die DATEV kooperiert bei dieser Leistung wiederum mit der Deutschen Post Com GmbH (DP.Com).

    Nunmehr können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einem gesonderten Online-Antrag zertifizierte Signaturkarten mit Berufsattribut auch bei der Bundesnotarkammer beantragen. Der Link zum Online-Antrag lautet: http://www.signtrust.de/bundesnotarkammer_brak/. Informationen zu diesem Angebot sowie links zu weiteren Anbietern finden Sie auf der Internetseite der BRAK: http://www.brak.de/seiten/13.php.

    Die zertifizierte Signaturkarte kann über einen Online-Antrag bestellt werden, der z.B. unter der URL "www.datev/de/smartcard" zu finden ist. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
    Nachdem die Daten online eingegeben sind, gehen sie direkt elektronisch an den Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA). Zeitgleich müssen die Antragsformulare ausgedruckt und der Antrag händisch unterschrieben werden. Um sicherzustellen, dass der Antrag auch definitiv vom Antragsteller stammt, geht dieser mit den vollständigen Antragsunterlagen zu einer Postfiliale und lässt dort seine Identität bestätigen. Die Post sendet den Antrag dann an die Registrierungsstelle der DP.Com. Das Formular zur Bestätigung der Berufszugehörigkeit wird mit dem Antragsformular ebenfalls ausgedruckt und muss an die Kammer geschickt werden. Diese sendet die unterzeichnete Bestätigung ebenfalls an die DP.Com weiter. Sobald die Unterlagen dort vollständig eingegangen sind, wird die Signaturkarte produziert und umgehend ausgeliefert.


    Signaturkartenbestand

    Seit 2005 gibt die Rechtsanwaltskammer Signaturkarten über die Anbieter aus. Ende 2006 wurde der Alogarithmenschlüssel für die genutzten Signaturkarten geändert, so dass die in Gebrauch befindlichen Signaturkarten gegen neue ausgetauscht werden mussten. Soweit dies noch nicht geschehen ist bzw. künftig der Umtausch durchgeführt werden muss, ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass Altdokumente erst entschlüsselt werden müssen.

    Altdokumente erst entschlüsseln

    Anwender, die auf die neue zertifizierte Signaturkarte umsteigen, sollten vor Vernichtung ihrer bisherigen Signaturkarte prüfen, ob noch verschlüsselte Dokumente oder e-mails gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt es sich aus Sicherheitsgründen, diese Dokumente und e-mails vor Ablauf der Zertifikatsgültigkeit mit der Altkarte zu entschlüsseln. Gegebenenfalls können sie anschließend mit der neuen Karte wieder verschlüsselt werden, um sie sicher und vertraulich aufzubewahren. Sollten beim Umgang mit solchen Altdokumenten und e-mails Probleme auftreten, finden Sie bei der Service-Hotline unter der Tel.-Nr. 01805/975266 Unterstützung.

    Zusammenspiel von neuer Signaturkarte und genutzten Anwendungen

    In der Regel sind die mit der bisherigen Signaturkarte nutzbaren Anwendungen auch mit der neuen Kartentechnik kompatibel, die vom 02.01.2007 an im ZDA-Service-Modell der DATEV zum Einsatz kommt. So werden etwa die von BOS (Bremen Online Service) unterstützten Anwendungen (Profimahn/Optimahn/Elektronischer Gerichtsbriefkasten) voraussichtlich im 1. Quartal 2007 mit der neuen DATEV-Karte funktionieren. Sollten dennoch Probleme auftreten oder ist die Verfügbarkeit dieser Anwendungen im Einzelfall unbedingt vor dem offiziellen Termin der Software-Anpassung nötig, bietet die Service-Hotline der Deutschen Post Com GmbH unter der Tel.-Nr. 0700-744687878 (12 ct/min) Hilfestellung. Die DP.com-Mitarbeiter beantworten auch sonstige Fragen rund um die Bestellung der zertifizierten Signaturkarte.

    Weitere Informationen zum Thema sind außerdem unter folgenden Internet-Andressen abrufbar:
    www.bundesnetzagentur.de
    www.bsi.de (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
    www.datev.de/zdamodell

  • Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
  • Die Hessische Justiz hat den elektronischen Zugang zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Frankfurt am Main zum 01.12.2005 eröffnet. Zum 18.09.2006 wurde darüber hinaus auch der elektronische Zugang zu dem Amtsgericht Kassel, dem Landgericht Kassel und der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel eingeführt. Damit kann der rechtswirksame Posteingang bei dem Oberlandesgericht, dem Landesarbeitsgericht, der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, dem Landgericht, dem Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, der Amtsanwaltschaft, dem Verwaltungsgericht, dem Arbeitsgericht und dem Sozialgericht in Frankfurt am Main und bei den zuvor genannten Gerichten und Staatsanwaltschaft in Kassel elektronisch erfolgen. Bei dem Landgericht Limburg wird zur Zeit das Pilotprojekt "Klageverfahren online" geführt. Es bereite das flächendeckende, elektronische Klageverfahren vor. In Kassel wird das Pilotprojekt entsprechend für OWi-Verfahren (Verkehrsübertretungen) geprüft und ab Ende 2008 soll das Mahnverfahren nur noch elektronisch ablaufen.
    Um daran teilnehmen zu können, bedarf es einer Signaturkarte und der Teilnahme am elektronsichen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Das EGVP ist eine kostenfreie Software, die folgende Vorteile bietet:

  • "Rund um die Uhr"-Zugang zu allen teilnehmenden Gerichten und Behörden
  • sichere und zuverlässige Übertragung durch Nutzung des OSCI-Standards
  • geschützte Kommunikation durch kryptografische Maßnahmen
  • sofortige signierte Eingangsbestätigung der Empfangseinrichtung
  • Möglichkeit der elektronischen Weiterverarbeitung (vorerst für XJustiz)
  • Unterstützung vieler gängiger Dateiformate und aller akkreditierten Signaturkarten
  • automatische Software-Updates
  • nur eine Software für
    • die Erstellung von Nachrichten einschließlich Anlagen
    • das Unterschreiben der Nachrichten mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur
    • die verschlüsselte Übertragung der Nachricht zu Ihrem Kommunikationspartner
  • Downloads und Updates sind kostenfrei!
  • Weitere Informationen und Downloadmöglichkeit sowie die entsprechende Verordnung finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums der Justiz .
     

    Die Rechtsanwaltskammer empfiehlt sich frühzeitig mit der für den elektronischen Rechtsverkehr notwendigen Technik und den Gebrauch der Signaturkarte vertraut zu machen und mit dem EGVP auseinanderzusetzen, da diese Software künftig verstärkt in Ihren anwaltlichen Berufsalltag Einzug erhalten wird. Eine ausführliche Beschreibung zur Bedienung des EGVP finden Sie hier.

  • Zwingende Erfordernis Signaturkarte als Notarvertreter
  • Ab 01.01.2007 sind alle Notarinnen und Notare in Hessen verpflichtet, Handelsregisteranmeldungen mittels elektronisch qualifizierter Signatur (Signaturkarte) beim zuständigen Handelsregister einzureichen. Diese Verpflichtung gilt künftig auch für Rechtsanwälte als Notarvertreter. Sollten Sie daher ab 01.01.2007 als Notarvertreter tätig sein/werden, ist eine Rechtsanwalts-Signaturkarte zwingend erforderlich, um künftig Handelsregisteranmeldungen vornehmen zu können. Die Rechtsanwaltskammer empfiehlt daher rechtzeitig eine Signaturkarte zu beantragen.

  • Weitere Informationsquellen

  • Weitere Informationen finden Sie auch auf folgenden Internetseiten

    http://www.notarkammer-ffm.de
    Auf der Seite „Elektronischer Rechtsverkehr“ finden sich alle wichtigsten Informationen, wie Beantragung Signaturkarte Bundesnotarkammer (auch für Rechtsanwälte nutzbar), Bezug Kartenlesegerät, Beschreibungen, etc. Die Notarkammer Frankfurt am Main informiert auf ihrer Homepage unter "EDV-Ecke" regelmäßig über die Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main übernimmt diese Informationen.

    http://www.egvp.de
    Informationen rund um das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach

    http://www.hmdj.justiz.hessen.de
    Informationen der hessischen Justiz zum elektronischen Rechtsverkehr

    http://www.datev.de
    Informationen zur Signaturkarte der DATEV eG


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    letzte Änderung 31.10.2010 11:25