| Elektronischer Rechtsverkehr - Signaturkarte |
Wie angekündigt, hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ab 31.01.2007 ihre Tätigkeit als Zertifizierungsdiensteanbieter eingestellt. Auch wenn wir unser eigenes Engagement in diesem Bereich reduzieren, erachten wir den elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr für unseren Berufsstand doch weiterhin für unerlässlich. In diesem Zusammenhang weisen wir nachstehend auf Anbieter hin, über die Sie künftig zertifizierte Signaturkarten erhalten können: - DATEV eG (Quelle: Homepage Hessisches Ministerium der Justiz) Die Rechtsanwaltskammer empfiehlt, den Antrag für eine Signaturkarte frühzeitig zu stellen. Seit dem 01.06.2007 ist die zertifizierte Signaturkarte für Berufsträger aus dem ZDA-Servicemodell unter www.datev.de/zdamodell bestellbar. Die jährliche Überlassungsvergütung der Karte (inkl. Verzeichnis- und Sperrdienst) beträgt 78 Euro (netto). Die Rechnungstellung erfolgt von DATEV an den Antragsteller. Sofern Sie für Ihre berufliche Ausübung eine qualifizierte Signaturkarte benötigen, können Sie diese unter https://oa.signtrust.de/rakfrankfurt beantragen. Die DATEV kooperiert bei dieser Leistung wiederum mit der Deutschen Post Com GmbH (DP.Com). Nunmehr können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einem gesonderten Online-Antrag zertifizierte Signaturkarten mit Berufsattribut auch bei der Bundesnotarkammer beantragen. Der Link zum Online-Antrag lautet: http://www.signtrust.de/bundesnotarkammer_brak/. Informationen zu diesem Angebot sowie links zu weiteren Anbietern finden Sie auf der Internetseite der BRAK: http://www.brak.de/seiten/13.php. Seit 2005 gibt die Rechtsanwaltskammer Signaturkarten über die Anbieter aus. Ende 2006 wurde der Alogarithmenschlüssel für die genutzten Signaturkarten geändert, so dass die in Gebrauch befindlichen Signaturkarten gegen neue ausgetauscht werden mussten. Soweit dies noch nicht geschehen ist bzw. künftig der Umtausch durchgeführt werden muss, ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass Altdokumente erst entschlüsselt werden müssen. Altdokumente erst entschlüsseln Zusammenspiel von neuer Signaturkarte und genutzten Anwendungen In der Regel sind die mit der bisherigen Signaturkarte nutzbaren Anwendungen auch mit der neuen Kartentechnik kompatibel, die vom 02.01.2007 an im ZDA-Service-Modell der DATEV zum Einsatz kommt. So werden etwa die von BOS (Bremen Online Service) unterstützten Anwendungen (Profimahn/Optimahn/Elektronischer Gerichtsbriefkasten) voraussichtlich im 1. Quartal 2007 mit der neuen DATEV-Karte funktionieren. Sollten dennoch Probleme auftreten oder ist die Verfügbarkeit dieser Anwendungen im Einzelfall unbedingt vor dem offiziellen Termin der Software-Anpassung nötig, bietet die Service-Hotline der Deutschen Post Com GmbH unter der Tel.-Nr. 0700-744687878 (12 ct/min) Hilfestellung. Die DP.com-Mitarbeiter beantworten auch sonstige Fragen rund um die Bestellung der zertifizierten Signaturkarte. Weitere Informationen zum Thema sind außerdem unter folgenden Internet-Andressen abrufbar: Die Hessische Justiz hat den elektronischen Zugang zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Frankfurt am Main zum 01.12.2005 eröffnet. Zum 18.09.2006 wurde darüber hinaus auch der elektronische Zugang zu dem Amtsgericht Kassel, dem Landgericht Kassel und der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel eingeführt. Damit kann der rechtswirksame Posteingang bei dem Oberlandesgericht, dem Landesarbeitsgericht, der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, dem Landgericht, dem Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, der Amtsanwaltschaft, dem Verwaltungsgericht, dem Arbeitsgericht und dem Sozialgericht in Frankfurt am Main und bei den zuvor genannten Gerichten und Staatsanwaltschaft in Kassel elektronisch erfolgen. Bei dem Landgericht Limburg wird zur Zeit das Pilotprojekt "Klageverfahren online" geführt. Es bereite das flächendeckende, elektronische Klageverfahren vor. In Kassel wird das Pilotprojekt entsprechend für OWi-Verfahren (Verkehrsübertretungen) geprüft und ab Ende 2008 soll das Mahnverfahren nur noch elektronisch ablaufen.
Weitere Informationen und Downloadmöglichkeit sowie die entsprechende Verordnung finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums der Justiz . Ab 01.01.2007 sind alle Notarinnen und Notare in Hessen verpflichtet, Handelsregisteranmeldungen mittels elektronisch qualifizierter Signatur (Signaturkarte) beim zuständigen Handelsregister einzureichen. Diese Verpflichtung gilt künftig auch für Rechtsanwälte als Notarvertreter. Sollten Sie daher ab 01.01.2007 als Notarvertreter tätig sein/werden, ist eine Rechtsanwalts-Signaturkarte zwingend erforderlich, um künftig Handelsregisteranmeldungen vornehmen zu können. Die Rechtsanwaltskammer empfiehlt daher rechtzeitig eine Signaturkarte zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie auch auf folgenden Internetseiten http://www.notarkammer-ffm.de letzte Änderung 31.10.2010 11:25 |